Rechtsprechung
   LG Kleve, 25.07.1988 - 2 Vollz 91/88 Ä G   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8334
LG Kleve, 25.07.1988 - 2 Vollz 91/88 Ä G (https://dejure.org/1988,8334)
LG Kleve, Entscheidung vom 25.07.1988 - 2 Vollz 91/88 Ä G (https://dejure.org/1988,8334)
LG Kleve, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 2 Vollz 91/88 Ä G (https://dejure.org/1988,8334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Zulässig ist jedenfalls die freiwillige Durchführung von Urinproben, insbesondere im Vorfeld von Vollzugslockerungen; denn die Sicherheit des Strafvollzugs und die mit der Gewährung der Vollzugslockerung angestrebte Resozialisierung wären bei einem Gefangenen gefährdet, der sich sogar unter den verschärften Bedingungen des geschlossenen Vollzuges Zugang zu Drogen verschafft hat (vgl. Bühring, a.a.O., S. 271 ff.; Grünebaum/Volckart, Maßregelvollzug, 6. Aufl. , S. 214 f.; LG Freiburg, NStZ 1988, S. 151; LG Kleve, NStZ 1989, S. 48: jedenfalls bei Bestehen gewisser Verdachtsmomente für einen Missbrauch; eher kritisch: Lesting, in: Feest , StVollzG, 4. Aufl. , § 11 Rn. 47).
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Diese Überlegungen sprechen im Gegenteil eher dafür, den im Streitfall wegen seiner Subsidiarität nicht anwendbaren § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG als Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Urinprobe anzuerkennen (so LG Kleve NStZ 1989, 48; LG Freiburg NStZ 1988, 151; a.A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 4 Rdnrn. 9, 18; Bühring, ZfStrVO 1994, 271, 273 mit weit.
  • OLG Koblenz, 16.08.1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89
    »... Entgegen der überwiegenden Auffassung der Strafvollstreckungskammern, die mit der Problematik befaßt waren (vgl. LG Kleve, NStZ 1989, 48 [hier: IV (467) 173 a Ä Leitsatzabdruck] ..), kommt § 4 Abs. 2 StVollzG nicht als Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung einer Urinprobe in Betracht.
  • LG Amberg, 08.04.1997 - 2 StVK 104/96
    In der Rechtsprechung ist allerdings umstritten, welcher Verdachtsgrad hierfür erforderlich ist (vgl. etwa OLG Koblenz bei Bungert NStZ 1995, 434 f, wonach ein "durch konkrete Tatsachen ausreichend substantiierter dringender Tatverdacht" vorliegen müsse gegen allerdings Landgericht Kleve, NStZ 1989, 48 , das ersichtlich einen geringeren Verdachtsgrad als genügend ansieht bzw. OLG Koblenz NStZ 1989, 1550 f und LG Freiburg bei Bungert NStZ 1988, 355, die lediglich einen "konkreten Verdacht" fordern).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht